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Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)

Eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) im Berufsbildungswerk Neumünster hat das Ziel, Jugendlichen und junge Erwachsenen für eine Teilhabe am Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Im Rahmen dieser vorberuflichen Förderung werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten ermittelt und mit persönlichen Interessen und Neigungen der Teilnehmenden zusammengebracht. Mit Blick auf den Bedarf des Arbeitsmarktes wird ein individuelles Förderkonzept, der Qualifizierungsplan entwickelt. Bei der Entwicklung und Umsetzung des Qualifizierungsplans sind die Jugendlichen und jungen Erwachsenen beteiligt und ihre Mitwirkung ist gefordert.

Innerhalb der BvB lernen die jungen Menschen verschiedene Berufsfelder kennen und machen in den Werkstätten erste Qualifizierungsschritte, die durch betriebliche Praktika ergänzt werden.

In der ersten Phase der Berufsvorbereitung (Grundstufe) werden folgende Berufsfelder zur Erprobung angeboten:

  • Wirtschaft und Verwaltung
  • Ernährung, Gastronomie, Hauswirtschaft, Textil
  • Bau und Technik

Danach stehen den Teilnehmenden alle Ausbildungsgänge des BBW zur weiteren Erprobung zur Verfügung.

Fachlich gut ausgebildete Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, Ausbilder/-innen, Psychologen/Psychologinnen und medizinisches Fachpersonal stehen den BvB-Teilnehmenden beratend zu Seite. Sie begleiten und unterstützen den Prozess der Persönlichkeitsentwicklung und Berufsorientierung.

Das Qualifizierungsangebot beinhaltet zusätzlich:

  • ein Bewerbungstraining
  • ein IT- und Medientraining
  • Lernförderung
  • individuelle Einzelförderung nach Förderbedarf

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besuchen während der BvB auch die Berufsschule. Falls noch kein Schulabschluss erworben wurde, kann nachträglich der Hauptschulabschluss erreicht werden.

Für die Förderung berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen ist in der Regel die Agentur für Arbeit zuständig. Sie erfolgt auf Grundlage des SGB III (§ 61) sowie speziell für behinderte Menschen nach dem SGB IX (§ 33). Die finanzielle Förderung umfasst unter anderem die Maßnahmekosten für die Teilnehmer.