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Fachpraktiker/-in für Holzverarbeitung

Arbeitsgebiet

Fachpraktiker/Fachpraktikerinnen für Holzbearbeitung sind ausgebildet zum Einsatz in Betrieben der Bau- und Möbeltischlerei sowie der holzverarbeitenden Industrie.

Ausbildungsinhalte

In einer dreijährigen Ausbildung erlernen die angehenden Fachpraktiker/Fachpraktikerinnen für Holzverarbeitung sämtliche hierfür erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse:

  • Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Umweltschutz
  • Grundlagen der Holzbearbeitung und -verarbeitung
  • Lesen von Zeichnungen und Anfertigung von Aufrissen
  • Herstellen von lösbaren und unlösbaren Holzverbindungen
  • Grundfertigkeiten und Kenntnisse der Metall- und Kunststoffbearbeitung/-verarbeitung
  • Maschinenlehrgang an Holzbearbeitungsmaschinen nach den Vorschriften der Holzberufsgenossenschaft
  • Beschichten (Furnieren) und Behandeln von Oberflächen
  • Herstellen, Zusammensetzen und Montieren von Teilen unter Verwendung von Hilfswerkstoffen
  • Einsetzen von Fenstern und Türen
  • Einbau von Leichtbauwänden
  • Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen
  • Kundenorientierung und Qualitätssicherung
  • Zusatzqualifikation: Grundlagen im Trockenbau, Fertigung Kunststofffenster, Gabelstaplerführerschein

Ausbildungsorganisation

Die praktische Ausbildung erfolgt unter Anleitung erfahrener Tischlermeister in einer modernen Tischlerei. Praktika und betriebliche Phasen (VAmB) finden in Betrieben des Tischlerhandwerks und der holzverarbeitenden Industrie statt. Die theoretischen Lerninhalte werden von der berufsbildenden Walter-Lehmkuhl-Schule in Neumünster vermittelt.

Ausbildungsordnung

Nach § 66 BBiG.

Ausbildungsvertrag

Eingetragen in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer Lübeck. Die Abschlussprüfung erfolgt vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Lübeck.

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