Aufnahme und Kosten
Der erste Schritt zur Aufnahme in eine berufliche Fördermaßnahme an unserem Berufsbildungswerk führt Sie zur Agentur für Arbeit vor Ort (in bestimmten Einzelfällen auch über den zuständigen Rentenversicherungsträger).
Zunächst müssen Sie in der Rehaabteilung der Arbeitsagentur einen Antrag auf berufliche Rehabilitation stellen. Nach einem Beratungsgespräch mit dem zuständigen Rehaberater schaltet dieser in der Regel seine Fachdienste (Ärztlicher und Psychologischer Dienst) ein, um ein Gutachten zu erstellen.
Zudem erörtert der Rehaberater mit Ihnen mögliche Wege Ihrer beruflichen Rehabilitation. Anschließend erfolgen ggf. die Anmeldung in unserem Berufsbildungswerk und die Klärung der Finanzierung.
Sobald die Unterlagen von der Arbeitsagentur bei uns eingegangen sind, laden wir Sie zu einem Vorstellungsgespräch ein. Danach entscheidet das Aufnahmeteam in Zusammenarbeit mit dem Rehaberater abschließend darüber, ob eine Förderung an unserem BBW ein sinnvolles und für Sie hilfreiches Angebot wäre.
Ist die Aufnahme bewilligt, finanziert die Agentur für Arbeit die vollständige Maßnahme. Dazu gehören die Kosten für die Förderung in der Werkstatt, die begleitenden Fachdienste, die Unterbringung, die Arbeitskleidung, das Schulmaterial und die Kosten für die Verpflegung. Zusätzlich erhalten Sie während einer BvB-Maßnahme und in der Ausbildung (abhängig vom Einkommen ihrer Eltern) ein sogenanntes Ausbildungsgeld, das als Taschengeld für den persönlichen Bedarf gedacht ist.
Besteht Anspruch auf Übergangsgeld, wird dieses von der Arbeitsagentur bezahlt. Dies erhalten Sie dann, wenn Sie nach §§ 160ff SGB III vor Beginn der Teilnahme an einer beruflichen Rehamaßnahme innerhalb der letzten drei Jahre mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Zudem besteht im Regelfall auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
Damit Sie an den Wochenenden auch nach Hause fahren können, erhalten Sie zusätzlich bis zu zwei Heimfahrten im Monat erstattet.
Wollen Sie unsere Einrichtung zunächst unverbindlich kennen lernen, können Sie jederzeit einen Termin für ein Informationsgespräch mit uns vereinbaren. Bei konkreten Fragen oder zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte an die Sozialpädagogen im Reha-Fachdienst unserer Einrichtung.